21.07.2008 09:33 Alter: 4 Jahre

Gesetzgebung: MoMiG vom Bundestag verabschiedet

Rubrik: Unternehmen

 

Der Deutsche Bundestag hat am 26.06.2008 das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen beschlossen.


Das Gesetz hat im Gesetzgebungsverfahren einige bedeutende Änderungen erfahren:

Vorgesehen ist nun ein Musterprotokoll für unkomplizierte GmbH-Standardgründungen. Wird es verwendet, muss der Gesellschaftsvertrag zwar notariell beurkundet werden – bei niedrigem Stammkapital aber zu sehr geringen  Gebühren.

Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) als neue GmbH-Variante, die ohne Mindeststammkapital auskommt, erleichtert Gründungen zusätzlich. Da diese GmbH-Variante allen kleineren Existenzgründern eine flexible und billige Möglichkeit eröffnet, kann das Mindestkapital der klassischen GmbH wie bisher bei 25.000,00 Euro bleiben.

Ferner sind im Gesetzgebungsverfahren noch einige Änderungen zur Verbesserung der Sanierungsfähigkeit der GmbH in der Krise eingeführt worden.

Hier setzt das MoMiG den Kurs fort, die Fortführung und Sanierung von Unternehmen im Insolvenzfall zu erleichtern.

Der geplante Termin, zu dem das Gesetz in Kraft treten soll, ist nun spätestens Ende des Jahres.